Öffnungszeiten  

Öffnungszeiten

Baustoffhandel Lauterhofen

Sommer (ca. April bis November)
Mo bis Fr      07.00 - 17.00 Uhr 
Samstag        08.00 - 12.00 Uhr

Winter (ca. Dezember bis März)
Mo bis Fr      07.30 - 16.30 Uhr 
Samstag       08.00 - 12.00 Uhr

Baustoffhandel Amberg

Mo bis Fr      07.00 - 17.00 Uhr
Samstag       08.00 - 12.00 Uhr

TrendAtelier Amberg

Mo bis Fr     08.00 - 17.00 Uhr
Samstag       08.00 - 12.00 Uhr

Baustoffhandel Lauf

Mo bis Fr     07.00 - 17:00 Uhr
Samstag      08.00 - 12.00 Uhr  

Baustoffhandel Neumarkt

Sommer (ca. April bis November)
Mo bis Fr       07.00 - 12.00 / 13.00 - 17.00 Uhr
Samstag        08.00 - 12.00 Uhr  

Winter (ca. Dezember bis März)
Mo bis Fr       07.00 - 12.00 / 13:00 - 16:30 Uhr
Samstag        08.00 - 12.00 Uhr

Baustoffhandel Schnaittenbach

Sommer (ca. April bis November)
Mo bis Fr      07.00 - 12.00 / 13.00 - 17.00 Uhr
Samstag       08.00 - 12.00 Uhr  

Winter (ca. Dezember bis März)
Mo bis Fr      07.00 - 12.00 / 13:00 - 16:30 Uhr
Samstag       08.00 - 12.00 Uhr

Baustoffhandel Sulzbach-Rosenberg

Mo bis Fr     07.00 - 17.00 Uhr 
Samstag      08.00 - 12.00 Uhr  

Baustoffhandel Weiden

Mo bis Fr    07.00 - 17.00 Uhr 
Samstag     08.00 - 12.00 Uhr  

Standorte  

Standorte

Standort Amberg

Werner-von-Siemens-Str. 68
92224 Amberg

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Standort Lauf

Westendstraße 2
91207 Lauf

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Standort Lauterhofen

Zur Schanze 2
92283 Lauterhofen

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Standort Neumarkt

Amberger Straße 19
92318 Neumarkt

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Standort Schnaittenbach

Rohrweiherweg 2
92253 Schnaittenbach

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Sulzbach-Rosenberg

Krötenseestraße 2
92237 Sulzbach-Rosenberg

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Weiden

Prof.-Zintl-Straße 20
92637 Weiden

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Karriere  

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Wiederaufnahme der Zuschussförderung

  • Modernisierung

b dem 8. April 2026 nimmt die KfW die Zuschussförderung für Maßnahmen zur Barrierereduzierung in Wohnungen und Häusern wieder auf. Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen stellt hierfür Bundesmittel bereit.

Die Zuschüsse können sowohl Eigentümerinnen und Eigentümer als auch Mieterinnen und Mieter erhalten, die Barrieren an Haus und Wohnung reduzieren. Dazu zählen beispielsweise Maßnahmen zum Abbau von Barrieren in Wohn- und Sanitärräumen, zur Schaffung von Bewegungsflächen sowie zur Installation von Unterstützungs- oder Assistenzsystemen.

Kundinnen und Kunden können die Zuschüsse direkt bei der KfW beantragen. Wichtig ist dabei, dass der Antrag vor Beginn der Maßnahme gestellt wird.

Der Zuschusssatz beträgt für Einzelmaßnahmen 10 Prozent der förderfähigen Investitionskosten von maximal 25.000 Euro pro Wohneinheit. Wird der "Standard Altersgerechtes Haus" erreicht, liegt der Zuschusssatz bei 12,5 Prozent der förderfähigen Investitionskosten von maximal 50.000 Euro pro Wohneinheit. Alle Programmdetails sind abrufbar unter: Barrierereduzierung – Investitionszuschuss (455-B) | KfW

Die Zuschussförderung steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit von Bundesmitteln. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.

Des Weiteren bietet die KfW auch zinsgünstige Förderkredite für Barrierereduzierung an. Details dazu finden Sie hier: Altersgerecht Umbauen – Kredit (159) | KfW