Öffnungszeiten  

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Baustoffhandel Lauterhofen

Sommer (ca. April bis November)
Mo bis Fr      07.00 - 17.00 Uhr 
Samstag        08.00 - 12.00 Uhr

Winter (ca. Dezember bis März)
Mo bis Fr      07.30 - 16.30 Uhr 
Samstag       08.00 - 12.00 Uhr

Baustoffhandel Amberg

Mo bis Fr      07.00 - 17.00 Uhr
Samstag       08.00 - 12.00 Uhr

TrendAtelier Amberg

Mo bis Fr     08.00 - 17.00 Uhr
Samstag       08.00 - 12.00 Uhr

Baustoffhandel Lauf

Mo bis Fr     07.00 - 17:00 Uhr
Samstag      08.00 - 12.00 Uhr  

Baustoffhandel Neumarkt

Sommer (ca. April bis November)
Mo bis Fr       07.00 - 12.00 / 13.00 - 17.00 Uhr
Samstag        08.00 - 12.00 Uhr  

Winter (ca. Dezember bis März)
Mo bis Fr       07.00 - 12.00 / 13:00 - 16:30 Uhr
Samstag        08.00 - 12.00 Uhr

Baustoffhandel Schnaittenbach

Sommer (ca. April bis November)
Mo bis Fr      07.00 - 12.00 / 13.00 - 17.00 Uhr
Samstag       08.00 - 12.00 Uhr  

Winter (ca. Dezember bis März)
Mo bis Fr      07.00 - 12.00 / 13:00 - 16:30 Uhr
Samstag       08.00 - 12.00 Uhr

Baustoffhandel Sulzbach-Rosenberg

Mo bis Fr     07.00 - 17.00 Uhr 
Samstag      08.00 - 12.00 Uhr  

Baustoffhandel Weiden

Mo bis Fr    07.00 - 17.00 Uhr 
Samstag     08.00 - 12.00 Uhr  

Standorte  

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Standort Amberg

Werner-von-Siemens-Str. 68
92224 Amberg

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Standort Lauf

Westendstraße 2
91207 Lauf

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Standort Lauterhofen

Zur Schanze 2
92283 Lauterhofen

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Standort Neumarkt

Amberger Straße 19
92318 Neumarkt

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Standort Schnaittenbach

Rohrweiherweg 2
92253 Schnaittenbach

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Sulzbach-Rosenberg

Krötenseestraße 2
92237 Sulzbach-Rosenberg

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Weiden

Prof.-Zintl-Straße 20
92637 Weiden

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Bundeskabinett beschließt Gebäudemodernisierungsgesetz

  • Modernisierung

Die Koalitionsfraktionen haben sich auf Eckpunkte verständigt. Das Bundeskabinett hat am 13 Mai 2025 den Gesetzentwurf zur Gebäudemodernisierung (GModG) beschlossen.

Die 65%-Quote für erneuerbare Energien, Zwangsberatungen beim Heizungstausch und Heizungsverbote sowie Betriebsverbote bestimmter Heizungen werden gestrichen. „Wir ermöglichen maßgeschneiderte Lösungen und berücksichtigen dabei die Bedürfnisse aller Bürgerinnen und Bürger - in der Stadt und auf dem Land, im Neubau wie im Altbau. Auch Gas- und Ölheizungen bleiben zulässig. Wir setzen auf Vernunft, Freiheit und Tempo statt Verbote“, so Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche.

Gesetzentwurf im Einzelnen

  • Die Vorgaben zur Nutzung von mindestens 65 Prozent Erneuerbaren Energien beim Heizen entfallen, genauso wie Betriebsverbote bestimmter Heizungen.
     
  • Es gilt jetzt eine freie Heizungswahl für alle Gebäudeeigentümer. Dabei kann aus unterschiedlichen Optionen gewählt werden: Wärmepumpen, Hybridmodelle und Biomasse-Pelletheizungen. Auch Gas- und Ölheizungen sind nun wieder zulässig.
     
  • Die dafür eingesetzten Brennstoffe werden sukzessive klimafreundlicher.
     
  • Die vorgesehene Evaluierung des Gebäudemodernisierungsgesetzes schafft zudem einen Mechanismus, mit dem nachgesteuert werden kann, falls die Marktdynamik hinter dem 2045-Ziel zurückbleibt.
     
  • Wer unter die Biotreppe fällt, hat ab 2029 einen zunehmenden Anteil an Biomethan, Bioheizöl, biogenem Flüssiggas oder aber grünem, blauem, orangenem oder türkisem Wasserstoff einschließlich daraus hergestellter Derivate zur Wärmeerzeugung einzusetzen. Dieser biogene Anteil steigt: von 10 Prozent ab dem Jahr 2029, über 15 Prozent ab dem Jahr 2030, gefolgt von 30 Prozent ab dem Jahr 2035 und schließlich auf 60 prozent ab dem Jahr 2040.
     
  • Im Jahr 2030 ist eine Evaluation des Gebäudemodernisierungsgesetzes mit Bezug zum Klimaschutzgesetz und dem Ziel der Klimaneutralität bis 2045 vorgesehen.
     
  • Die Bundesförderung für den Heizungstausch wird bis mindestens 2029 abgesichert.
     
  • Zum Schutz von Mietenden regeln wir im Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz eine hälftige Kostenaufteilung zwischen Mieter und Vermieter beim Einbau einer Heizung, die mit Gas, Heizöl oder Flüssiggas betrieben wird.

    Ab 1. Januar 2028: Bei neu eingebauten Heizungen tragen Mietende und Vermietende jeweils zur Hälfte die anfallenden Kohlendioxidkosten und Gasnetzentgelte.

    Ab 1. Januar 2029: Bei neu eingebauten Heizungen teilen sich Mietende und Vermietende zudem für die Stufen 1, 2 und 3 der Biotreppe jeweils hälftig den für die biogenen Brennstoffe anfallenden Preisbestandteil.

Das Bundeswirtschaftsministerium und das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen setzen die Vorgaben der sogenannten EU-Gebäuderichtlinie 1:1 in nationales Recht um und gehen damit nicht über das hinaus, was uns die Richtlinie an Anforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden stellt.