Öffnungszeiten  

Öffnungszeiten

Baustoffhandel Lauterhofen

Sommer (ca. April bis November)
Mo bis Fr      07.00 - 17.00 Uhr 
Samstag        08.00 - 12.00 Uhr

Winter (ca. Dezember bis März)
Mo bis Fr      07.30 - 16.30 Uhr 
Samstag       08.00 - 12.00 Uhr

Baustoffhandel Amberg

Mo bis Fr      07.00 - 17.00 Uhr
Samstag       08.00 - 12.00 Uhr

TrendAtelier Amberg

Mo bis Fr     08.00 - 17.00 Uhr
Samstag       08.00 - 12.00 Uhr

Baustoffhandel Lauf

Mo bis Fr     07.00 - 17:00 Uhr
Samstag      08.00 - 12.00 Uhr  

Baustoffhandel Neumarkt

Sommer (ca. April bis November)
Mo bis Fr       07.00 - 12.00 / 13.00 - 17.00 Uhr
Samstag        08.00 - 12.00 Uhr  

Winter (ca. Dezember bis März)
Mo bis Fr       07.00 - 12.00 / 13:00 - 16:30 Uhr
Samstag        08.00 - 12.00 Uhr

Baustoffhandel Schnaittenbach

Sommer (ca. April bis November)
Mo bis Fr      07.00 - 12.00 / 13.00 - 17.00 Uhr
Samstag       08.00 - 12.00 Uhr  

Winter (ca. Dezember bis März)
Mo bis Fr      07.00 - 12.00 / 13:00 - 16:30 Uhr
Samstag       08.00 - 12.00 Uhr

Baustoffhandel Sulzbach-Rosenberg

Mo bis Fr     07.00 - 17.00 Uhr 
Samstag      08.00 - 12.00 Uhr  

Baustoffhandel Weiden

Mo bis Fr    07.00 - 17.00 Uhr 
Samstag     08.00 - 12.00 Uhr  

Standorte  

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Standort Amberg

Werner-von-Siemens-Str. 68
92224 Amberg

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Standort Lauf

Westendstraße 2
91207 Lauf

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Standort Lauterhofen

Zur Schanze 2
92283 Lauterhofen

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Standort Neumarkt

Amberger Straße 19
92318 Neumarkt

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Standort Schnaittenbach

Rohrweiherweg 2
92253 Schnaittenbach

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Sulzbach-Rosenberg

Krötenseestraße 2
92237 Sulzbach-Rosenberg

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Weiden

Prof.-Zintl-Straße 20
92637 Weiden

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KfW erweitert Förderprogramm für Strom- und Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Energien

  • Modernisierung
  • Neubau

Die KfW stärkt den marktbasierten Ausbau erneuerbarer Energien mit einem neuen Förderangebot. Ab sofort ergänzt das Programm „Erneuerbare Energien Plus“ die bestehende Produktfamilie in diesem Bereich.

Mit dem Angebot finanziert die KfW Unternehmensinvestitionen in Anlagen zur Erzeugung von Strom, Wärme und Kälte aus regenerativen Energiequellen sowie in Energiespeicher. Sowohl der Erwerb neuer Anlagen als auch die Modernisierung bestehender Anlagen sind förderfähig. Pro Vorhaben steht ein Kredithöchstbetrag von bis zu 150 Millionen Euro zur Verfügung. Unternehmen jeder Größe können den Förderkredit ab dem 18. Juni 2026 über einen Finanzierungspartner ihrer Wahl beantragen.

Das Programm zielt darauf ab, insbesondere die Vermarktung von Strom über sogenannte Direktlieferverträge zu unterstützen. Dabei ist der Verkauf des erzeugten Stroms nicht durch staatliche Förderungen wie die Einspeisevergütung aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) abgesichert, sondern ausschließlich über Vereinbarungen zwischen Stromerzeugern und anderen Marktteilnehmern. Insgesamt befindet sich der marktbasierte Ausbau noch in der Entwicklungsphase und Finanzierungspartner sind mit mehr Komplexität konfrontiert als im regulierten Marktsegment. „Erneuerbare Energien Plus“ adressiert die dadurch entstehenden Hemmnisse und schafft verlässliche Planungssicherheit.

Melanie Kehr, für die Inländische Förderung zuständige Vorständin der KfW, sagt:

„Mit attraktiven Finanzierungsbedingungen, insbesondere für Projekte mit Stromvermarktung über Direktlieferverträge, sendet das neue Förderprogramm ‚Erneuerbare Energien Plus‘ ein wichtiges Signal in den Markt und stärkt den Zugang zu grünem Strom für Industrie und Mittelstand. Außerdem setzen wir klare Anreize für den Einstieg in neue, nachhaltige Lösungen für Strom und Wärme sowie die Modernisierung bestehender Anlagen. So machen wir die Energiewende für Unternehmen finanzierbar und stärken zugleich die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland.“

Die Förderung ist an keinen Mindestkreditbetrag gebunden und kann in Summe oder in Teilbeträgen abgerufen werden. Auch Globaldarlehen an Landesförderinstitute oder die Kombination mit anderen Fördermitteln sind möglich. Davon ausgenommen sind Anlagen, die bereits eine Förderung nach dem EEG, der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze, dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz oder eine vergleichbare staatliche Förderung erhalten. Der Investitionsort der förderfähigen Maßnahmen kann innerhalb der EU sowie im Vereinigten Königreich und Norwegen liegen.

Weitere Informationen zum neuen Programm finden Sie unter: https://www.kfw.de/570