Öffnungszeiten  

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Baustoffhandel Lauterhofen

Sommer (ca. April bis November)
Mo bis Fr      07.00 - 17.00 Uhr 
Samstag        08.00 - 12.00 Uhr

Winter (ca. Dezember bis März)
Mo bis Fr      07.30 - 16.30 Uhr 
Samstag       08.00 - 12.00 Uhr

Baustoffhandel Amberg

Mo bis Fr      07.00 - 17.00 Uhr
Samstag       08.00 - 12.00 Uhr

TrendAtelier Amberg

Mo bis Fr     08.00 - 17.00 Uhr
Samstag       08.00 - 12.00 Uhr

Baustoffhandel Lauf

Mo bis Fr     07.00 - 17:00 Uhr
Samstag      08.00 - 12.00 Uhr  

Baustoffhandel Neumarkt

Sommer (ca. April bis November)
Mo bis Fr       07.00 - 12.00 / 13.00 - 17.00 Uhr
Samstag        08.00 - 12.00 Uhr  

Winter (ca. Dezember bis März)
Mo bis Fr       07.00 - 12.00 / 13:00 - 16:30 Uhr
Samstag        08.00 - 12.00 Uhr

Baustoffhandel Schnaittenbach

Sommer (ca. April bis November)
Mo bis Fr      07.00 - 12.00 / 13.00 - 17.00 Uhr
Samstag       08.00 - 12.00 Uhr  

Winter (ca. Dezember bis März)
Mo bis Fr      07.00 - 12.00 / 13:00 - 16:30 Uhr
Samstag       08.00 - 12.00 Uhr

Baustoffhandel Sulzbach-Rosenberg

Mo bis Fr     07.00 - 17.00 Uhr 
Samstag      08.00 - 12.00 Uhr  

Baustoffhandel Weiden

Mo bis Fr    07.00 - 17.00 Uhr 
Samstag     08.00 - 12.00 Uhr  

Standorte  

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Standort Amberg

Werner-von-Siemens-Str. 68
92224 Amberg

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Standort Lauf

Westendstraße 2
91207 Lauf

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Standort Lauterhofen

Zur Schanze 2
92283 Lauterhofen

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Standort Neumarkt

Amberger Straße 19
92318 Neumarkt

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Standort Schnaittenbach

Rohrweiherweg 2
92253 Schnaittenbach

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Sulzbach-Rosenberg

Krötenseestraße 2
92237 Sulzbach-Rosenberg

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Weiden

Prof.-Zintl-Straße 20
92637 Weiden

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Gebäude-Modernisierungs-Gesetz – und nun?

  • Modernisierung
  • Neubau

Die Reform des sogeannten Heizungsgesetzes (Gebäude-Energie-Gesetz) sorgt für Aufsehen. Aus GEG wird GMG, und sonst? Strenge Vorgaben für erneuerbare Energien wurden gelockert, fossile Heizsysteme bleiben weiterhin erlaubt.

Verbraucher:innen stehen vor Unsicherheiten – frühzeitige Information, Kosten-Nutzen-Analysen und zukunftssichere Technik werden jetzt besonders wichtig, um langfristig Kosten zu sparen und klimafreundlich zu bleiben. Christian Handwerk, Energieexperte der Verbraucherzentrale NRW, zeigt auf, was jetzt auf Verbraucher:innen zukommt.

Was bedeuten die Eckpunkte zur Reform des ehemaligen Gebäudeenergiegesetzes für Verbraucher: innen?

Ursprünglich sah das Gebäudeenergiegesetz vor, dass neue Heizsysteme zu

65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen, was insbesondere Wärmepumpen und andere klimafreundliche Technologien begünstigt hätte. Diese Regel wurde nun gestrichen, und fossile Heizungen wie Öl- oder Gas-Systeme unterliegen deutlich geringeren Auflagen. Mit einer zunächst niedrigen Quote von zehn Prozent müssen ab 2029 Biogas, Wasserstoff oder Bioöl genutzt werden. Das schafft mehr Flexibilität bei der Wahl neuer Heizungen, schwächt aber klare Anreize für eine schnelle Wärmewende.

Welche Konsequenzen sind für die Klimaziele und die Heizkosten zu erwarten?

Aus klimapolitischer Sicht ist die Unterstützung fossiler Heizungssysteme kritisch zu sehen. Der Gebäudesektor ist einer der größten Emittenten in Deutschland und ohne sinnvolle Vorgaben für den Einsatz erneuerbarer Technologien wird es unwahrscheinlich, die CO₂-Reduktionsziele bis 2030 zu erreichen. Zudem dürfte der Einsatz fossiler Brennstoffe in Kombination mit sogenannten „grünen Beimischungen“ die Heizkosten für Verbraucher: innen eher steigen lassen, weil solche Gemische meist teurer sind als konventionelles Gas oder Öl. Zusätzlich ist zu erwarten, dass der CO₂-Preis ab 2030 merklich steigen wird.

Was sollten Verbraucher: innen jetzt tun?

Der Ausblick auf die Gesetzesreform verlängert die Unsicherheiten. Ein erster Gesetzesentwurf soll erst Ostern vorliegen, und zusätzlich möchte die Regierung die europäischen Vorgaben für effiziente Gebäude nochmals diskutieren. Private Haushalte können aber trotzdem aktiv werden. Hauseigentümer: innen sollten sich über Förderprogramme für klimafreundliche Heizsysteme wie Wärmepumpen, Solarthermie oder Pelletheizungen informieren. Die Fördermittel für neue Heizungen bleiben laut der Regierung zumindest bis 2029 bestehen. Nach wie vor wird niemand zum Heizungstausch gezwungen. Es lohnt sich möglicherweise, auch über Dämmung, Fenster-Sanierung oder smartes Heizungsmanagement nachzudenken. Das senkt den Verbrauch und die Kosten unabhängig vom Brennstoff. Energieberater:innen oder Heizungsfachbetriebe können helfen, passende Konzepte zu entwickeln und auf Fördermöglichkeiten hinzuweisen.