Öffnungszeiten  

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Baustoffhandel Lauterhofen

Sommer (ca. April bis November)
Mo bis Fr      07.00 - 17.00 Uhr 
Samstag        08.00 - 12.00 Uhr

Winter (ca. Dezember bis März)
Mo bis Fr      07.00 - 16.30 Uhr 
Samstag       08.00 - 12.00 Uhr

Baustoffhandel Amberg

Mo bis Fr      07.00 - 17.00 Uhr
Samstag       08.00 - 12.00 Uhr

TrendAtelier Amberg

Mo bis Fr     08.00 - 17.00 Uhr
Samstag       08.00 - 12.00 Uhr

Baustoffhandel Lauf

Mo bis Fr     07.00 - 17:00 Uhr
Samstag      08.00 - 12.00 Uhr  

Baustoffhandel Neumarkt

Sommer (ca. April bis November)
Mo bis Fr       07.00 - 12.00 / 13.00 - 17.00 Uhr
Samstag        08.00 - 12.00 Uhr  

Winter (ca. Dezember bis März)
Mo bis Fr       07.00 - 12.00 / 13:00 - 16:30 Uhr
Samstag        08.00 - 12.00 Uhr

Baustoffhandel Schnaittenbach

Sommer (ca. April bis November)
Mo bis Fr      07.00 - 12.00 / 13.00 - 17.00 Uhr
Samstag       08.00 - 12.00 Uhr  

Winter (ca. Dezember bis März)
Mo bis Fr      07.00 - 12.00 / 13:00 - 16:30 Uhr
Samstag       08.00 - 12.00 Uhr

Baustoffhandel Sulzbach-Rosenberg

Mo bis Fr     07.00 - 17.00 Uhr 
Samstag      08.00 - 12.00 Uhr  

Baustoffhandel Weiden

Mo bis Fr    07.00 - 17.00 Uhr 
Samstag     08.00 - 12.00 Uhr  

Standorte  

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Standort Amberg

Werner-von-Siemens-Str. 68
92224 Amberg

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Standort Lauf

Westendstraße 2
91207 Lauf

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Standort Lauterhofen

Zur Schanze 2
92283 Lauterhofen

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Standort Neumarkt

Amberger Straße 19
92318 Neumarkt

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Standort Schnaittenbach

Rohrweiherweg 2
92253 Schnaittenbach

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Sulzbach-Rosenberg

Krötenseestraße 2
92237 Sulzbach-Rosenberg

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Weiden

Prof.-Zintl-Straße 20
92637 Weiden

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Bauen auf Nummer sicher: So schützen sich Bauherren vor Preisschwankungen

  • Mein Haus

Die derzeitigen Rahmenbedingungen mit moderaten Bauzinsen und stabilisierten Materialpreisen schaffen zwar für private Bauherren eine günstige Ausgangslage, um ihren Traum vom Eigenheim zu realisieren. Dennoch fürchten viele Häuslebauer unkalkulierbare Preissteigerungen.

Es gibt jedoch Mittel und Wege, um sich gegen böse Überraschungen abzusichern. Rechtsanwalt Tobias Hullermann von der Arbeitsgemeinschaft Bau- und Immobilienrecht im Deutschen Anwaltverein, erklärt, worauf Bauherren achten sollten, um das Bauvorhaben sicher zu gestalten. 


Festpreisvereinbarungen – nicht immer die beste Lösung 

Viele Bauherren setzen auf eine Festpreisvereinbarung, um sich vor steigenden Kosten zu schützen. Doch das kann nach hinten losgehen. „Ein Festpreis ist oft trügerisch. Er garantiert nur dann Planungssicherheit, wenn der Bau in der vereinbarten Zeit der Festpreisvereinbarung fertiggestellt wird, es keine unerwarteten Verzögerungen gibt und sich die vereinbarte Bauleistung nicht ändert“, warnt Rechtsanwalt Hullermann.

Besonders problematisch ist es, wenn in einem Vertrag keine konkreten Angaben zur Preisbindung gemacht werden oder wenn wichtige Klauseln fehlen. Manche Bauunternehmen behalten sich das Recht vor, Preiserhöhungen weiterzugeben, selbst wenn ein vermeintlicher Festpreis vereinbart wurde. Daher sollten Bauherren alle Vertragsdetails genau prüfen und sich im Zweifel beraten lassen. 

Preisanpassungsklauseln richtig nutzen 

Ausgewogene Preisanpassungsklauseln regeln, wie Kostensteigerungen zwischen Bauherr und Bauunternehmen aufgeteilt werden. „Besonders wichtig ist, dass die Klauseln transparent und fair sind“, betont Fachanwalt Hullermann. „Willkürliche Preiserhöhungen müssen ausgeschlossen werden. Seriöse Klauseln basieren auf objektiven Indizes, zum Beispiel den Baukostenindizes des Statistischen Bundesamtes.“ Die Zeiträume ohne Preisanpassungen müssen ausreichend bemessen sein.

Solche Klauseln können auch dazu beitragen, dass sich Bauunternehmen nicht gezwungen sehen, Abstriche bei der Bauqualität zu machen, um gestiegene Kosten zu kompensieren. Wer eine Preisanpassungsklausel in den Vertrag integriert, sollte darauf achten, dass sowohl mögliche Preissteigerungen als auch Preissenkungen berücksichtigt werden, sodass beide Vertragsparteien eine faire Lösung erhalten. 

Lieferfristen und Materialrisiken vertraglich absichern 

Neben den Preisen sind auch Lieferzeiten ein großes Problem. Fehlende Materialien können Bauverzögerungen und zusätzliche Kosten verursachen. Gerade in Zeiten globaler Lieferengpässe ist es wichtig, dass Bauherren sich auch gegen diese Risiken absichern. „Bauherren sollten im Vertrag klare Regelungen zu Verzögerungen und Ersatzmaterialien treffen“, rät Hullermann. „Wenn bestimmte Baustoffe nicht lieferbar sind, sollte eine gleichwertige Alternative definiert werden, um Stillstand zu vermeiden.“ 

Ein weiteres wichtiges Element ist die Vertragsgestaltung hinsichtlich der Bauzeit. Es sollte klar geregelt sein, was passiert, wenn Verzögerungen auftreten, wer für etwaige Mehrkosten aufkommt und ob es eine Entschädigung für verspätete Fertigstellungen gibt. Gerade für Bauherren, die Finanzierungskosten tragen, können Verzögerungen schnell teuer werden. 

Juristischen Rat einholen lohnt sich 

Angesichts der komplexen Vertragsgestaltung empfiehlt Hullermann, sich frühzeitig beraten zu lassen: „Ein guter Bauvertrag ist der beste Schutz gegen unkalkulierbare Risiken. Wer sich rechtzeitig mit einem Fachanwalt abspricht, spart sich später Ärger und Kosten.“ 

Fazit: Vorsorge schützt vor bösen Überraschungen 

Bauherren sollten sich nicht nur auf das vermeintlich günstigste Angebot verlassen, sondern Verträge genau prüfen und mögliche Risiken frühzeitig absichern. Festpreise bieten nicht immer absolute Sicherheit. Wer zusätzlich klare Regelungen zu Materialengpässen, Verzögerungen und Baukostensteigerungen in seinen Vertrag aufnimmt, reduziert das Risiko von unliebsamen Überraschungen.